Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist jede/-r offiziell angemeldete Läufer/-innen mit einer Startnummer zur jeweiligen Laufstrecke. Ein Start ohne Laufnummer ist nicht zulässig. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Das Mitführen von Hunden und Baby-Joggern auf den Laufstrecken ist nicht gestattet. Der Lauf findet bei jedem Wetter statt.
Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Laufstrecke verlasse oder die Startnummer in irgendeiner Weise verändere oder unkenntlich mache.
Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.
Nach der Zahlung des Organisationsbeitrages/Startgeld, habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Sababurger Tierparklauf ist ein Spendenlauf. Ein großer Anteil des Organisationsbeitrages fließt direkt in die neue Gestaltung des Ottergeheges. Eine Spendenquittung wird mit der Bestätigungsmail zur Anmeldung als pdf.-Datei zugestellt.
Hinweis laut Datenschutzgesetz:
Ihre Daten werden maschinell gespeichert! Beim Tierparklauf handelt es sich um ein mediales Großereignis. Hier gefertigte Bilder (bei Versammlungen, Aufzüge, ähnliche Vorgänge) können nach §35(1) Nr. 3 Kunsturhebergesetz ohne Einwilligung der abgelichteten Personen genutzt werden. Der Landkreis Kassel, Eigenbetrieb Jugend-und Freizeiteinrichtungen., Sponsoren und die Presse können auf der Veranstaltung gemachte Fotos, Audio- und/oder Filmbeiträge ohne Einschränkung, genehmigungs- und vergütungsfrei medienübergreifend veröffentlichen. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, bleiben Sie der Veranstaltung fern oder gehen Sie aktiv auf fotografierende Personen zu und weisen Sie diese darauf hin, dass Ihr Foto nicht verwendet werden soll. Eine Garantie dafür kann der Landkreis Kassel, Eigenbetrieb Jugend-und Freizeiteinrichtungen nicht übernehmen.